WeDoIT-Group

AGB

Umfang
(a) Sofern in einer schriftlichen Vereinbarung, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von WeDoIT und seinen verbundenen Unternehmen („Verkäufer“) unterzeichnet wurde, nichts anderes angegeben ist, gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Geschäftsbedingungen“)
für alle Verkäufe von Produkte, die vom Verkäufer verkauft oder vertrieben werden. Die Bedingungen stellen die einzige Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Bezug auf den Kauf und Verkauf von Produkten dar. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen vom Käufer in einem Angebot, einer Bestellung
oder auf andere Weise angegebenen Bedingungen sind für den Verkäufer nicht bindend.
Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in den Einkaufsbedingungen des Käufers erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich oder per E-Mail annimmt
(oder über ein von beiden Parteien zu diesem Zweck vereinbartes System) stellt die Annahme der Bestellung des Käufers (1) der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bedingungen und (2) deren
Nichterfüllung. Es gelten die Einkaufsbedingungen des Käufers. Das Versäumnis des Verkäufers, den in einer Mitteilung des Käufers enthaltenen Bestimmungen zu widersprechen, stellt keinen Verzicht auf die Bedingungen dar.
(c) Der Käufer stimmt zu und versteht, dass der Verkäufer keine Produkte oder andere Hardwareprodukte herstellt und als Vermittler zwischen seinen Lieferanten und dem Käufer fungiert. Bestimmte Pflichten des Verkäufers unter Diese Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung von Produkten)
können tatsächlich von einem Lieferanten im Namen des Verkäufers erfüllt werden. Die Lieferung der Produkte an den Käufer muss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen und Bedingungen der
Lieferanten sowie etwaige sonstige Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und seinen Lieferanten.
Wenn dem Käufer vom Verkäufer oder einem seiner Lieferanten Software geliefert wird, unabhängig davon, ob sie mit Produkten kombiniert wird oder nicht, erkennt der Käufer an, dass die Nutzung dieser Software den Softwarelizenzbedingungen des Verkäufers, Lieferanten oder Dritte, die für diese Software gelten,
unterliegt. Sämtliche Bestimmungen der Bedingungen gelten auch für die Lieferung von Software, sofern sie nicht im Widerspruch zu den geltenden Software-Lizenzbedingungen stehen.

  1. Definitionen
    Erfassen Sie jede Geschäftseinheit, die direkt oder indirekt eine der Parteien kontrolliert oder von einer der Parteien kontrolliert wird
    Bedingungen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen ein anderes Unternehmen
    „kontrolliert“, wenn es direkt Eigentümer ist oder indirekt mehr als fünfzig (50) Prozent der ausgegebenen und ausstehenden stimmberechtigten Wertpapiere, Anteilkapital oder andere
    vergleichbare Eigenkapital- oder Eigentumsanteile dieser Geschäftseinheit besitzt.
    Käufer. Jeder Käufer von Produkten des Verkäufers.
    Termin. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, ist das Datum, an dem das Produkt übergeben wird
    am Versandort an den Spediteur übergeben.
    Partei Käufer oder Verkäufer (zusammen „die Parteien“).
    Preis. Jeder Preis für die Lieferung von Produkten, der vom Verkäufer veröffentlicht oder angeboten oder ihm zur Verfügung gestellt wird
    erhält der Käufer in einem vom Verkäufer bereitgestellten kommerziellen Angebot.
    Produkt. Jedes Hardwareprodukt, das dem Käufer vom oder im Namen des Verkäufers gemäß diesen Bedingungen geliefert wird.
    Bestellung. Jede vom Käufer aufgegebene Bestellung zum Kauf von Produkten. Bestellungen
    enthalten, sind es aber nicht beschränkt auf die Menge, den Nennwert und die genauen
    Spezifikationen der Produkte, den Lieferplan, Lieferort und Kosten.
    Bestätigung
    der Bestellung
    Schriftliche Bestätigung einer Bestellung durch den Verkäufer.
    Genehmigung
    von zurückgegebenen
    Material
    Schriftliche Genehmigung des Verkäufers oder eines seiner Lieferanten im Namen des Verkäufers zur
    Rückgabe der Produkte. Jede RMA verfügt über eine RMA-Nummer, die der Käufer bei der Rücksendung von Produkten verwenden kann Käufer oder einer seiner
    Lieferanten.
    Verkäufer WeDoIT GmbH und ihre Tochtergesellschaften.
    Für den Versand gilt, sofern mit dem Verkäufer nichts anderes vereinbart wurde, der vom Verkäufer angegebene Standort des Lieferanten.
    Lieferant an dritte Parteien, die Produkte herstellen oder an der Herstellung von Produkten beteiligt sind und / oder
    die Lieferung von Produkten an den Käufer im Namen des Verkäufers.
    Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
  2. Preis und Zahlung
    (a) Die Preise basieren auf den aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen zum Zeitpunkt des Angebots durch den Verkäufer; Sie können jederzeit angepasst werden, um Schwankungen
    dieser Bedingungen Rechnung zu tragen. Alle Preise können vom Verkäufer jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Sofern nicht anders schriftlich angegeben, verfallen schriftliche Angebote dreißig (30) Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum und können in diesem Zeitraum geändert oder gekündigt werden durch Mitteilung des
    Verkäufers.
    (b) Die Preise verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender Steuern, Zölle oder Zölle, die von einer Behörde erhoben werden und die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zahlen muss. Alle Steuern, außer Einkommenssteuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umsatzsteuer, Gebrauchs-,
    Verbrauchs- oder Mehrwertsteuer, die für die Herstellung oder den Verkauf von Produkten anfallen, sind vom Käufer zu zahlen und werden gegebenenfalls zum Preis hinzugerechnet. Anstatt eine bestimmte Steuer zu erheben, kann der Käufer ggf Legen Sie dem Verkäufer bei Bedarf eine Steuerbefreiungsbescheinigung in einer für die Steuerbehörden akzeptablen Form
    vor.
    (c) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind die Kosten für Fracht, Versicherung oder Sonderverpackung nicht in den Preisen enthalten.
    (d) Alle Angebote des Verkäufers bzw. Lieferanten und die dazugehörigen Unterlagen unterliegen der strengen Geheimhaltung und dürfen weder an Dritte noch an Mitarbeiter des Käufers weitergegeben werden, die davon nicht Kenntnis haben müssen. Der Käufer verpflichtet sich, den erforderlichen Schutz, die Vertraulichkeit und die Sicherheit der vom Verkäufer oder seinen Lieferanten
    bereitgestellten vertraulichen Informationen, sei es kommerzieller, technischer oder sonstiger Art, zu gewährleisten.
    Alle vertraulichen Informationen des Verkäufers oder seiner Lieferanten, die sich im Besitz des Käufers befinden, sind auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben oder zu vernichten, unwiederbringlich zu löschen und unbrauchbar zu machen ein Lager des Käufers,
    das dem Verkäufer nicht vernünftigerweise zur Verfügung gestellt werden kann.
    (e) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Abschluss des Verkaufs unter der Bedingung zu verlangen, dass der Käufer ein unwiderrufliches Akkreditiv zugunsten
    des Verkäufers ausstellt, das von einer etablierten Stelle bestätigt wird Finanzinstitut, das für den Verkäufer akzeptabel ist und an den Verkäufer in Euro oder in US-Dollar (nach Wahl des Verkäufers)
    zahlbar ist, gegen Vorlage eines Frachtbriefs, der die Lieferung der Produkte an einen Spediteur ausweist zur Lieferung an den Käufer.
    (f) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Rechnungen in Euro oder einer anderen Währung seiner Wahl zu stellen. Als Verrechnungskurs zwischen den Währungen gilt der am Tag der Lieferung gültige Wechselkurs.
    Für alle abgegebenen Angebote Wird der Verkäufer vom Verkäufer in anderen Währungen als Euro bezahlt, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die in einem Angebot genannten Preise aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen dem Datum des Angebots und dem Datum eines Angebots
    anzupassen Bestellung, die der Käufer auf der Grundlage dieses Angebots sendet.
    (g) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die dem Käufer gewährten Kreditbedingungen jederzeit vor dem Liefertermin zu ändern, wenn der Verkäufer nach Treu und Glauben davon ausgeht, dass sich die Kreditwürdigkeit des Käufers nachteilig verändert hat.
    In diesem Fall kann der Verkäufer auch eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung verlangen. Lehnt der Käufer die geänderten Kreditbedingungen ab, können beide Parteien die betroffenen Bestellungen stornieren, ohne dass hierfür eine Haftung entsteht Gegenseite. Im Falle eines Konkurses
    oder einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder für den Fall, dass vom oder gegen den Käufer ein Verfahren gemäß einem Konkurs- oder Insolvenzgesetz oder einem gleichwertigen Gesetz eingeleitet wird, ist der Verkäufer verpflichtet kann jede ausstehende Bestellung ohne Haftung stornieren
    und der Verkäufer wird vom Käufer für die entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn für stornierte Bestellungen entschädigt.
    (h) Der Verkäufer stellt dem Käufer zum Liefertermin eine Rechnung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind solche Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungs- und Lieferdatum fällig und zahlbar.
    Unabhängig vom verwendeten Zahlungsmittel gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn die Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers vollständig und unwiderruflich erfolgt ist.
    Alle vom Käufer geleisteten oder fälligen Zahlungen sind fällig fest und nicht erstattungsfähig sein und vom Käufer ungeachtet einer Kündigung dieser Bedingungen zu zahlen.
    (i) Bei überfälligen Zahlungen fallen ab dem Fälligkeitsdatum für alle in Rechnung gestellten Beträge Finanzierungskosten an, die in regelmäßigen Abständen von 1,5 % pro Monat (oder bis zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz nach Wahl des Verkäufers) berechnet werden.
    Etwaige Mängel oder sonstige vom Verkäufer nicht anerkannte Gründe berechtigen den Käufer nicht zur Minderung des Rechnungsbetrages oder zur Zahlungsverweigerung. In jedem Fall ist die Zahlung des Rechnungsbetrages fristgerecht zu überweisen.
    Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer unberechtigte Abzüge in Rechnung zu stellen. Bei überfälligen Rechnungsbeträgen behält sich der Verkäufer das Recht vor,
    Produktlieferungen auszusetzen und die Einhaltung der Verpflichtungen auszusetzen mit den Bedingungen, bis der Käufer alle überfälligen Rechnungsbeträge bezahlt hat. Wenn der Käufer den fälligen Betrag nicht innerhalb von zwei (2) Monaten nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Bedingungen bis zum Ende der Frist zu kündigen
    mit einer schriftlichen Mitteilung an den Käufer und Anspruch auf Ersatz des vom Käufer erlittenen Schadens.
    (j) Eventuell anfallende Bankgebühren für die Bezahlung von Rechnungen gehen zu Lasten des Käufers.
    (k) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Produkt vor, bis der Käufer die vollständigen Zahlungen für das Produkt gemäß diesem Artikel 3 geleistet hat.
  3. Bestellungen und Lieferungen
    (a) Eine Bestellung muss den korrekten und vollständigen Produktnamen und alle erforderlichen Spezifikationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Menge, Lieferplan, Lieferort und Kosten) enthalten, um gültig zu sein.
    Die Annahme einer Bestellung erfolgt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Käufer. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Annahme einer Bestellung von einer
    Vorauszahlung oder einer anderen Zahlung abhängig zu machen Garantien.
    (b) Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, erfolgen alle Verkäufe ab Werk Incoterms 2010 am vom Verkäufer angegebenen Herstellungsort (wobei davon ausgegangen wird, dass dieser Herstellungsort ggf der Standort eines Lieferanten sein).
    Das Eigentum und die Gefahr von Verlust und Beschädigung gehen mit der Übergabe der Produkte an den ersten Spediteur am Versandort auf den Käufer über. Der Käufer trägt die gesamten Frachtkosten Kosten, die für den Transport der Produkte vom Versandort zur vom Käufer in der Bestellung angegebenen Zieladresse erforderlich sind.
    Es sei denn, der Verkäufer hat schriftliche Anweisungen von erhalten und akzeptiert Wenn der Käufer die Versandart angibt, entscheidet der Verkäufer hinsichtlich der Versandart, der Versicherung und des zu verwendenden Transportunternehmens nach eigenem Ermessen.
    Um Zweifel auszuschließen, sollte darauf hingewiesen werden Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Produkts an den ersten Spediteur auf den Käufer über, und zwar in jedem Fall,
    auch wenn der Verkäufer oder einer seiner Lieferanten sich verpflichtet, das Produkt an seinen Bestimmungsort zu versenden auf Wunsch des Käufers oder wie oben
    beschrieben.
    (c) Der Verkäufer bestellt die Fertigung bei seinen Lieferanten gemäß dem geplanten Versandtermin, der in seiner Auftragsbestätigung bestätigt wird.
    Der Käufer erkennt jedoch an, dass der Verkäufer hat keinen Einfluss auf die Lieferanten und der geplante Versandtermin ist nur eine Schätzung.
    Die Nichterfüllung innerhalb des Fälligkeitstermins gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz und begründet keine Haftung oder Haftung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen (oder durch Lieferanten durchführen zu lassen)
    und die Rechnungen werden entsprechend der gelieferten Menge ausgestellt. Der Verkäufer behält sich das vor Recht, Produktionslieferungen in ganzen Kartonmengen durchzuführen (oder durch Lieferanten durchführen zu lassen).
    Weichen diese Lieferungen um nicht mehr als zehn Prozent (+10 %) von der bestellten Menge ab, stellt der Verkäufer die Mehrmenge in Rechnung.
    Weichen solche Lieferungen um mindestens zehn Prozent (-10 %) von der bestellten Menge ab, storniert der Verkäufer die Restmenge. In beiden Fällen akzeptiert der Käufer die tatsächliche Menge und die dazugehörige Rechnung.
    (d) Wenn der Käufer der Ansicht ist, dass er die Lieferung der Produkte zum Liefertermin nicht annehmen kann, muss er den Verkäufer unverzüglich schriftlich unter Angabe des Grundes und des Zeitpunkts, zu dem er annehmen kann, informieren die Lieferung.
    Nimmt der Käufer die Lieferung zum Liefertermin nicht an, muss er dennoch einen Teil des Kaufpreises zahlen, der bei Lieferung fällig ist, als ob die Lieferung erfolgt wäre.
    Der Verkäufer wird sicherstellen, dass die Produkte auf Gefahr und Kosten des Käufers für einen Zeitraum von maximal sechs (6) Monaten gelagert werden.
    Wenn sich die Lieferung der Produkte aus anderen Gründen verzögert oder vorübergehend unmöglich macht nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, ist der Verkäufer auch berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern (oder bei einem seiner Lieferanten einlagern zu lassen).
    Nach Ablauf einer Frist von drei Jahren (3) Monate ist der Verkäufer berechtigt, Produkte, die noch nicht an den Käufer versandt wurden, jederzeit an den Käufer zu versenden (oder durch einen seiner Lieferanten versenden zu lassen).
    (e) Vom Verkäufer bestätigte Bestellungen sind verbindlich und können vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers geändert oder storniert werden, die nur im Einzelfall geprüft wird und gilt vorbehaltlich einer angemessenen Entschädigung des Käufers für die dem Verkäufer entstandenen Kosten und entgangenen Gewinne.
    Unbeschadet der oben genannten Vereinbarung des Verkäufers und aller anderen angemessenen Vereinbarungen Im Falle einer Stornierung durch den Verkäufer ist der Verkäufer
    verpflichtet, einen Mindestbetrag von zehn Prozent (10 %) der Bestellung zu zahlen.
    (f) Im Falle eines Verzugs (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtbereitstellung aller erforderlichen Informationen und Spezifikationen) oder eines Verstoßes gegen die Bedingungen durch den Käufer kann der Verkäufer weitere Lieferungen ablehnen oder sich für eine Fortsetzung entscheiden mit Lieferungen ungeachtet einer solchen Verzögerung oder
    Verletzung
    (g) Im Falle eines unangemessenen Zahlungsverzugs haftet der Verkäufer zusätzlich zum vollen Zahlungsbetrag und den in Artikel 3(i) 3(i)(k)3(k) genannten Gebühren.
    Dem Verkäufer steht unter anderem das Recht zu die Rückgabe der Produkte an den Verkäufer verlangen, ohne dass es einer Stornierung der jeweiligen Einzelbestellung bedarf.2(i)2(k)
  4. Spezifikationen und Abnahme
    (a) Alle Produkte unterliegen den Standardspezifikationen des Verkäufers und Lieferanten, die an dem Tag gelten, an dem der Verkäufer oder einer seiner Lieferanten die Produkte versendet.
    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Ware zu ersetzen Spezifikationen eines Produkts jederzeit ohne vorherige Ankündigung oder Zustimmung des Käufers ändern.
    (b) Der Käufer muss den Verkäufer, den Lieferanten, der das Produkt liefert, und den Spediteur innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Lieferung der Produkte an einen gewöhnlichen Spediteur oder an den Käufer, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, über (i) etwaige Mängel benachrichtigen Abweichungen zwischen Art und Menge der gelieferten Produkte oder (ii) Schäden an den Produkten.
    Erfolgt keine solche Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte wie in Rechnung gestellt akzeptiert hat.
    Die Bestimmungen dieses Artikels 5(b) gelten nicht für Produkte, die vom Käufer in den Einrichtungen des Lieferanten angenommen werden.4(b)
    (c) Produkte können nur nach vorheriger Benachrichtigung und Genehmigung des Verkäufers zurückgegeben werden.
    Die Rücksendung der Produkte erfolgt nur mit gültiger RMA-Nummer auf Kosten des Käufers und frachtfrei per Nachnahme Lieferung an die vom Lieferanten angegebene Rücksendestelle. Produkte, die ohne Zustimmung des Verkäufers oder ohne gültige RMA-Nummer zurückgegeben werden,
    werden an den Käufer zurückgesandt. Jede angeblich nicht konforme Produktcharge sind im Antrag der genaue Grund der Ablehnung sowie der entsprechende Prüfbericht und Kaufbeleg beizufügen.
    Zurückgesandte Produkte dürfen nicht verändert, beschädigt oder manipuliert worden sein Grund.
    Es werden keine Gutschriften für nicht konforme Produkte ausgestellt oder Ersatzprodukte versandt, bis der Verkäufer nach entsprechenden Tests und Inspektionen davon überzeugt ist, dass das Produkt tatsächlich nicht konform war.
    Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer nicht verantwortlich (a) für die Nichteinhaltung der Spezifikation, wenn diese Nichtkonformität die Verwendung der Produkte nicht beeinträchtigt oder nicht reproduzierbare Folgen hat Mängel oder (c) für Mängel, die auf vom Käufer bereitgestellte Teile, Software oder andere Materialien oder Anweisungen zurückzuführen sind.
  5. Garantie
    (a) Der Verkäufer garantiert nur dem Käufer und nicht den verbundenen Unternehmen oder Kunden des Käufers oder Dritten, dass alle Produkte für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Datum gemäß den Spezifikationen des Verkäufers oder Lieferanten funktionieren des Versands.
    Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz bezahlter Produkte.
    (b) Die Garantie gilt nicht, wenn:
    A. Der Verkäufer wird nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung fehlerhafter Produkte durch den Käufer schriftlich benachrichtigt, oder die fehlerhaften Produkte werden nicht innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum beim Verkäufer eingehen
    der Lieferung mit einer gültigen RMA-Nummer und einer detaillierten Beschreibung des angeblichen Mangels.
    b. Die nicht konformen Produkte wurden verändert oder beschädigt oder ihre Kennzeichnung wurde von einer anderen Partei als dem Verkäufer geändert oder entfernt.
    c. Die Prüfung der Produkte durch den Verkäufer oder Lieferanten wird ergeben, dass die angebliche Nichtkonformität nicht reproduzierbar, nicht wesentlich ist, die Verwendung der Produkte nicht beeinträchtigt oder auf Teile oder Software zurückzuführen ist
    oder durch Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation, Reparatur, Modifikation, Unfall oder andere Unterlassungen verursacht werden, die nicht dem Verkäufer oder Lieferanten zuzurechnen sind.
    d. Nicht konforme Produkte wurden während der Installation oder Verwendung anormalen Bedingungen (mechanisch, elektrisch oder thermisch) ausgesetzt, oder die Nichtkonformität der Produkte ist auf eine übermäßige Nutzung des Maximums zurückzuführen Vom Verkäufer oder Lieferanten festgelegte Werte (Temperaturgrenze, maximale Spannung usw.),
    von einer falschen Wahl der Anwendung durch den Käufer oder von einer anderen als der entsprechenden Spezifikation.
    e. Nicht konforme Produkte wurden in einer nicht standardmäßigen Umgebung verwendet. Eine nicht standardmäßige Umgebung ist eine Umgebung, die ein Maß an Robustheit erfordert, das in der geltenden Spezifikation nicht dokumentiert ist,
    wie Weltraum-, Militär- und/oder Nuklearumgebungen.
    F. Der Verkäufer hatte den Käufer vor der Lieferung darauf hingewiesen, dass die nicht konformen Produkte möglicherweise nicht den geltenden technischen Spezifikationen entsprechen (Risikoprodukte) oder experimentelle, Entwicklungs- oder nicht qualifizierte Produkte darstellen können.
    G. Es wurde festgestellt, dass die nicht konformen Produkte einen Verstoß gegen Artikel 7(d) und 6(d) darstellen.
    (c) Wenn der Verkäufer feststellt, dass die Produkte nicht konform sind, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen und in Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten die nicht konformen Produkte reparieren oder ersetzen oder eine Gutschrift oder einen Rabatt gewähren.
    Der Kaufpreis. Verkäufer und Zulieferer können generalüberholte Teile zur Reparatur oder zum Austausch von Produkten mit Garantie verwenden, sofern sie nach vernünftigem Ermessen feststellen, dass diese Teile die gleiche geschätzte Nutzungsdauer haben wie neue Teile.
    Der Verkäufer sendet reparierte oder ersetzte Produkte auf Kosten des Verkäufers an den Käufer zurück. Ungeachtet des Vorstehenden trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, die sich aus der Tatsache ergeben, dass sich die Produkte in einem befinden Ort,
    der nicht der Ort der Lieferung ist.
    (d) In keinem Fall haften der Verkäufer oder der Lieferant für Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung (oder Neuinstallation) von Produkten in oder von einem Objekt, Gerät oder Gerät, in das diese Produkte eingebaut wurden oder verwendet.
    Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten für den Abtransport, die Demontage und den Wiederaufbau der Produkte oder zugehörigen Geräte zu sorgen.
    (e) Wenn kein Mangel an den Produkten festgestellt wird, haben der Verkäufer und seine Lieferanten Anspruch auf eine Entschädigung für die Kosten, die durch die Benachrichtigung des Käufers gemäß Artikel 6(b) entstanden sind.5(b)
    (f) Sofern in diesem Artikel 6 nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gibt der Verkäufer keine Garantien oder Zusicherungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten Dritter. In keinem Fall haftet der Verkäufer für zufällige oder Folgeschäden im Zusammenhang mit den Produkten. Die in diesen Bedingungen dargelegten Garantien sind das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers.
  6. Einschränkung
    (a) Die Haftung des Verkäufers für einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen ist auf einhunderttausend Euro (100.000 €) oder auf die Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises begrenzt,
    je nachdem, welcher Betrag geringer ist vorbehaltlich der Rückerstattung oder Entschädigung des Verkäufers durch seine Lieferanten.
    (b) Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Ersatzprodukten durch den Käufer.
    Der Verkäufer haftet in keinem Fall für besondere, indirekte, Folge- oder Nebenschäden Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, einer Garantie oder einer anderen Rechtstheorie beruhen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
    (c) Der Verkäufer haftet gemäß diesen Bedingungen nicht für Verluste, die sich aus Ansprüchen gegen den Käufer ergeben, oder für indirekte, zufällige, Folge- oder Strafschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn oder Verlust der Nutzung, die sich aus einer Verletzung oder Unterlassung des Verkäufers ergeben,
    einschließlich aller Verletzungen oder Unterlassungen, die aus einer Verletzung oder angeblichen Verletzung eines Patents resultieren. Warenzeichen, Urheberrecht, Maskenarbeit Rechte oder andere geistige Eigentumsrechte.
    Das einzige Rechtsmittel des Käufers und die alleinige und vollständige Haftung des Verkäufers für jeden Grund oder jede Handlung, sei es aus Vertrag (einschließlich Garantieverletzung) oder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Falschdarstellung), ist auf den Preis der Produkte oder Software beschränkt, die den Anspruch begründen.
    Der Käufer muss jederzeit den Verkäufer und Lieferanten, die die Ware geliefert haben über etwaige Verstöße oder mögliche Klagen oder Ansprüche im Zusammenhang mit den Produkten informieren und dem Käufer eine angemessene Gelegenheit geben,
    den Verstoß zu beheben oder die Klage oder den Anspruch einzureichen.
    (d) Produkte sind nicht für den Einsatz als kritische Komponenten in lebenserhaltenden Geräten oder Systemen zugelassen.
    Käufer dürfen kein Produkt in Verbindung mit einer Anwendung oder einem System integrieren, verkaufen, vertreiben oder verwenden wo ein Produktversagen zum Tod oder zu Verletzungen führen könnte.
    Der Verkäufer lehnt ausdrücklich jegliche Verantwortung für eine solche Nutzung ab, die auf eigenes Risiko des Käufers erfolgt, auch wenn der Verkäufer darüber informiert wurde
    Schreiben einer solchen Verwendung. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer, seine Lieferanten, deren Führungskräfte, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen von allen Kosten, Verlusten, Verbindlichkeiten oder Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltsgebühren und andere Prozesskosten oder drohende Prozesskosten), die sich aus einem Verstoß gegen das oben genannte Verbot durch den Käufer oder eine natürliche oder juristische Person ergeben, die Produkte über den Käufer erhält.
    (e) Der Verkäufer haftet nicht für Sachschäden, die durch die Produkte verursacht werden, nachdem diese geliefert wurden und während sie sich im Besitz des Käufers oder seiner Kunden befinden.
    Eine Haftung des Verkäufers besteht ebenfalls nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, die die Produkte des Käufers enthalten.
    Sollten der Verkäufer oder seine Lieferanten gegenüber Dritten für solche Sachschäden haftbar gemacht werden, trägt der Käufer die Haftung den Verkäufer und seine Lieferanten zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten.
    Der Käufer stellt den Verkäufer und seine Lieferanten von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden oder Kosten frei, die sich aus einer Verletzung (direkt) ergeben oder Mitwirkung) von Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen Eigentumsrechten, die sich aus der Einhaltung der vom Käufer bereitgestellten Designs oder Spezifikationen durch den Verkäufer oder seine Lieferanten ergeben.
    (f) Vom Verkäufer kann im Rahmen dieser Bedingungen keine Entschädigung verlangt werden, wenn der Käufer selbst gegen diese Bedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers über den Verstoß behebt.
    (g) Jegliche Haftung beider Parteien ist ausgeschlossen, wenn die andere Partei ihre Ansprüche nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Kenntniserlangung von diesen Rechten schriftlich anzeigt.
    (h) Die in diesem Artikel 7 dargelegten Schadensersatz- und Haftungsbeschränkungen wurden als wesentlicher Anreiz für die Parteien aufgenommen, diesen Bedingungen zuzustimmen. Sie sind grundlegende Elemente dieser Bedingungen.
    Die Parteien wären diesen Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt, wenn die in diesem Artikel 7 dargelegten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen nicht gelten würden.
  7. Rechte an geistigem Eigentum
    (a) Diese Bedingungen gewähren dem Käufer keine anderen Rechte oder Lizenzen als das Recht, Produkte zu vertreiben oder weiterzuverkaufen, und es dürfen keine
    anderen Rechte oder Lizenzen durch eine Bestimmung dieser Bedingungen oder durch die impliziert oder abgeleitet werden Verhalten der Parteien.
    (b) Verkäufer, Lieferanten und ihre Lizenzgeber behalten ohne Einschränkung alle ihre Eigentumsrechte an der darin enthaltenen Software, Patente, Urheberrechte, Designs, Zeichnungen, Pläne oder geistigen Eigentumsrechte Produkte.
    Der Käufer ist nicht berechtigt, die in den Produkten enthaltene Software zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, zu kopieren oder zu modifizieren oder diese Software anders als die in den Produkten enthaltene zu verwenden oder zu vertreiben.
    (c) WeDoIT und die Logos von WeDoIT und seinen verbundenen Unternehmen sind Marken oder eingetragene Marken in Deutschland und anderen Ländern. Marken, Handelsnamen, Produktnamen, Bilder und Logos Dritter,
    oder zugehörigen Leistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Dokumentation, die verwendet werden, können Marken oder eingetragene Marken ihrer eigenen Lieferanten sein.
    (d) Aufgrund der Komplexität der Herstellungstechniken für elektronische Komponenten und der damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum sowie der Tatsache, dass der Verkäufer keine Produkte oder andere Hardwareprodukte herstellt
    und als Vermittler zwischen seinen Lieferanten und dem Käufer fungiert, kann der Verkäufer nicht erklären, dass die Produkte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
    Für den Fall, dass ein Dritter einen Anspruch gegen den Verkäufer oder den Käufer erhebt und behauptet, dass die an den Käufer gelieferten Produkte die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzen, verpflichtet sich der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten,
    um den Anspruch abzuwehren oder einen Kompromiss anzustreben; Wenn ein ungünstiges und endgültiges Urteil gegen den Verkäufer ergeht, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen eine Lizenz von dem oben genannten Dritten einholen oder eine Änderung vornehmen die Produkte so zu schützen, dass Rechtsverletzungen vermieden werden.
    Ist eine solche Lösung aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht durchführbar, erstattet der Verkäufer dem Käufer im Rahmen der in Artikel 7(a) genannten Grenzen bis zu a Höchstbetrag in Höhe des Betrags, den der Käufer für die rechtsverletzenden Produkte gezahlt hat,
    die drei Jahre lang linear abgeschrieben werden. Der Verkäufer wird den Käufer entsprechend verteidigen und entschädigen mit diesem Artikel 8(d) in Artikel 7(a), jedoch unter der Voraussetzung, dass der Käufer (1) den Verkäufer unverzüglich schriftlich über etwaige Verletzungsansprüche gegen den Käufer informiert,
    (2) dem Verkäufer oder seinen Lieferanten die Kontrolle ermöglicht die Verteidigung und kooperiert mit dem Verkäufer bei der Verteidigung und allen damit verbundenen Vergleichsklagen.
    Darüber hinaus gilt eine solche Ausnahme nicht für Verletzungsklagen:6(a)7(d)6(a)
    A. Produkte, die vom Verkäufer oder seinen Lieferanten gemäß den Anforderungen oder Spezifikationen des Käufers hergestellt, bereitgestellt oder geändert wurden, oder
    b. die sich aus der Kombination oder Verwendung eines gelieferten Produkts mit einem anderen Produkt ergeben, auch wenn dieses Produkt außer als Teil einer solchen Kombination keinen wesentlichen Verwendungszweck hat, oder
    c. die sich aus der vom Käufer bereitgestellten Software ergeben, oder
    d. die sich aus einer nicht vom Verkäufer vorgenommenen Änderung der Produkte ergeben, oder
    e. sich aus der Konformität des Produkts mit wesentlichen Industriestandards oder -spezifikationen ergeben; Für die Zwecke dieses Artikels bedeutet „wesentlich“, dass aus technischen Gründen (oder wenn keine kommerziell realisierbare Möglichkeit besteht),
    ist unter Berücksichtigung der üblichen technischen Praxis und des allgemein verfügbaren Standes der Technik zum Zeitpunkt der Produktentwicklung für Produkte und Technologien, die in Produkte integriert sind, nicht möglich um die relevanten Industriestandards oder -spezifikationen einzuhalten, ohne die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu verletzen.
    Die vorstehenden Bestimmungen stellen die gesamte Verpflichtung des Verkäufers gegenüber dem Käufer im Falle eines Anspruchs gegen das geistige Eigentum
    eines Dritten in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte dar.
    (e) Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Bedingungen vereinbaren die Parteien, dass der Verkäufer und die Lieferanten nicht haftbar sind und keine Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen (einschließlich Artikel 7 und 8) in Bezug auf jegliche Klagen,
    Ansprüche oder Klagen Dritter im Zusammenhang mit dem Moore Microprocessor Patent Portfolio, wie derzeit von Technology Properties Limited Inc. geltend gemacht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das US-Patent US 5,440,749)
    oder das europäische Patent EP 0 870 226 oder Patente, die die Priorität eines dieser Patente beanspruchen).
  8. Anwendbares Recht
    (a) Für die Geltung, Erfüllung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht.
    (b) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, einschließlich aller Fragen zu deren Existenz, Gültigkeit oder Beendigung, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der
    Schiedsgerichtsordnung endgültig beigelegt des Schiedsgerichts, das von einem Schiedsrichter gemäß den genannten Regeln verwaltet wird.
    Das Schiedsverfahren findet in München statt. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gilt die Sprache Die im Schiedsverfahren verwendete Sprache muss Englisch oder Deutsch sein.
  9. Höhere Gewalt
    (a) Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg (erklärt oder nicht),
    Aufruhr, Streik, Feuer, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Unfall, Mangel der Arbeit oder Materialien, unvorhergesehene Herstellungsprobleme, Unfähigkeit, Materialien rechtzeitig zu beschaffen, und Ausfälle oder Verzögerungen beim Transport, Arbeitskonflikte, Versäumnisse des Lieferanten, Transportembargo, Regierungs- oder behördliche Handlungen und rechtliche Schritte.
    Handlungen und rechtliche Schritte.
    (b) Im Falle einer solchen entschuldigten Verzögerung oder Nichterfüllung wird der Liefertermin auf Wunsch des Verkäufers um einen Zeitraum verschoben, der der durch die Verzögerung verlorenen Zeit entspricht.
    Der Verkäufer wird den Käufer benachrichtigen innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung von einem solchen Ereignis oder Umstand schriftlich zu benachrichtigen.
  10. Exportbestimmungen
    (a) Die Produkte unterliegen dem deutschen Exportkontrollrecht und können in anderen Ländern Import- und Exportbestimmungen sowie Deklarationspflichten unterliegen.
    Der Käufer verpflichtet sich, diese strikt einzuhalten alle Exportgesetze und -vorschriften und erkennt an, dass es für die Abgabe aller erforderlichen Erklärungen (einschließlich, sofern zutreffend, der Erläuterung kryptografischer Algorithmen)
    und die Einholung von Lizenzen verantwortlich ist oder andere behördliche Genehmigungen für den Import und ggf. Export, soweit nach der Lieferung erforderlich.
    Der Käufer ist dafür verantwortlich, sich über alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Anforderungen im Zusammenhang mit diesem Produkt im Klaren zu sein der Export, Reexport, Transfer, Umleitung und/oder Freigabe von Produkten, Informationen, Software oder Technologie, die diesen Bedingungen unterliegen.
    Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung etwaiger späterer Exporte oder Reexportanforderungen in Bezug auf Produkte, Informationen, Software oder Technologie nach der Lieferung oder Übertragung durch den Verkäufer an den Käufer.
    Der Käufer darf keine Produkte, Informationen, Software oder Technologien, die mit der Technologie des Verkäufers entwickelt wurden, unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften Deutschlands exportieren, reexportieren oder übertragen.
    die EU, die Vereinigten Staaten, Singapur oder jedes andere Land oder Regulierungssystem, das für den Export oder Reexport solcher Produkte, Informationen, Software oder Technologie verantwortlich ist.
    (c) Der Käufer prüft und gewährleistet, dass (a) keine Unternehmen und Personen, die auf den jeweiligen Sperrlisten Deutschlands, der EU, der USA, Singapurs oder anderer zuständiger Länder stehen, mit Produkten beliefert werden, Informationen, Software oder Technologie ohne entsprechende Exportlizenz oder andere gesetzliche Genehmigung.
    Darüber hinaus gewährleistet der Käufer, dass alle von ihm gelieferten Produkte, Informationen, Software und Technologien.
    Die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers an den Käufer sind nicht für die Verwendung im Zusammenhang mit konventioneller Bewaffnung, Nukleartechnologie oder Massenvernichtungswaffen (nuklear, biologisch, chemisch) und deren Trägern bestimmt.
    Jede Bestellung gemäß diesen Bedingungen und deren Bestätigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Exportgenehmigungen von den zuständigen Exportkontrollbehörden Deutschlands, der EU,
    in die USA, Singapur oder andere zuständige Länder sowie alle weiteren gesetzlich erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen und sich kein Hindernis aus den geltenden Exportgesetzen und -vorschriften ergibt.
    (e) Der Käufer muss ggf. das internationale Einfuhrzertifikat und/oder das Endverbleibszertifikat unterzeichnen und unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Erst dann kann der Verkäufer die Exportlizenz und -genehmigungen beantragen.
    Der Verkäufer wird den Käufer entweder über die Ausstellung der entsprechenden Exportlizenzen und -genehmigungen informieren oder darüber, dass eine Exportlizenz oder -genehmigung nicht erforderlich ist, wenn sich dies später herausstellt.
    (f) Wenn der Zeitraum zwischen der Bestätigung einer Bestellung und der Erteilung der erforderlichen Exportgenehmigungen oder anderer gesetzlich vorgeschriebener Genehmigungen mehr als drei (3) Monate beträgt,
    gilt diese Bestellung als nichtig, wenn der Verkäufer verlangt dies nach Ablauf der vorgenannten Frist.
    (g) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Exportaufzeichnungen der Produkte des Käufers jederzeit zu überprüfen, um die Einhaltung der in diesem Artikel 11.10 festgelegten Verpflichtungen sicherzustellen
  11. Abtretung
    Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers in keiner Weise abtreten oder anderweitig übertragen oder delegieren.
    Der Verkäufer kann seine Rechte abtreten, übertragen oder delegieren und Verpflichtungen aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers.
  12. Anwaltskosten
    Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien über die Durchsetzung oder Auslegung dieser Bedingungen hat die unterlegene Partei die angemessenen Kosten und Anwaltsgebühren der obsiegenden Partei zu zahlen, einschließlich angemessener Kosten und Anwaltsgebühren,
    der obsiegenden Partei zu zahlen, einschließlich angemessener Kosten und Anwaltsgebühren, die bei der Berufung gegen ein endgültiges oder vorläufiges Urteil entstehen.
  13. Klausel
    Sollte eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht oder kraft Gesetzes für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, gilt die Bestimmung in diesem Umfang und die übrigen Bestimmungen als weggelassen und wird in keiner Weise beeinträchtigt.
    Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame oder solche Regelung treten, die der Absicht, die der unwirksamen Bestimmung zugrunde liegt, möglichst nahe kommt.
  14. Unabhängige Parteien
    Nichts in diesen Bedingungen darf so ausgelegt werden, dass ein Joint Venture, eine Partnerschaft, ein Vertreter- oder Arbeitsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer entsteht.
  15. Verzicht
    Die Verzögerung oder das Versäumnis einer Partei, in irgendeiner Hinsicht ein in diesen Bedingungen vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel, noch gilt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels.
    Rechtsbehelfe schließen die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs gemäß diesen Bedingungen aus.
  16. Ganze Vereinbarung
    Die hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
    Der Verkäufer ist nicht an Bedingungen der Bestellung des Käufers gebunden, die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind.
    Akzeptanz dieser Bedingungen des Käufers können entweder (a) durch die schriftliche Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer oder per E-Mail (oder durch ein von beiden Parteien zu diesem Zweck vereinbartes System) oder
    (b) nach Erhalt der Produkte durch den Käufer erfolgen Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und dem Versäumnis, sie innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung zurückzusenden, folgen. Diese Bedingungen dürfen nicht durch Handelspraktiken oder frühere Handelspraktiken geändert, ergänzt, qualifiziert oder interpretiert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich festgelegt.
    Weitere Informationen finden Sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Zusicherungen, Versprechen oder Bedingungen sind für beide Parteien verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und von autorisierten Vertretern des Käufers und Verkäufers unterzeichnet wurden. Diese Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch eine spätere Vereinbarung geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wird.
  17. Anmerkungen
    Alle Mitteilungen oder Mitteilungen an den Verkäufer, die gemäß diesen Bedingungen erforderlich oder zulässig sind, müssen persönlich schriftlich erfolgen und persönlich oder per Einschreiben oder Einschreiben an folgende Adresse zugestellt werden:
    WeDoIT GmbH, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, Deutschland